Die Statuten von 1986 müssen aufgrund der Vorlagen von Swiss Olympic und Fussballverband angepasst werden, wir haben die entsprechenden Punkte übernommen oder angepasst (Gelb markiert) und haben als Verein kleine Anpassungen vorgenommen (Text in Rot).
zu den neuen Statuten hier
Die alten Statuten von 1986 findet ihr hier
Offizielle Mitteilung vom SFV:
Geschätzte Klubverantwortliche
Zuerst möchten wir uns bei euch für euren Einsatz und das grosse Engagement bedanken. Eure wertvolle Arbeit im Klubvorstand ermöglicht es, Fussball in der Schweiz so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen. Dank diesem vorbildlichen Engagement profitieren Fussballvereine von öffentlicher und privater Unterstützung. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, insbesondere mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt.
Per 1. Januar 2024 (für Swiss Olympic), 1. Januar 2025 (nationale Verbände) und 1. Januar 2026 (insb. Vereine/Klubs) traten bzw. treten gestaffelt Anpassungen der Sportförderungsverordnung des Bundes (SpoFöVo) in Kraft, wonach Sportorganisationen (Verbände, Klubs, etc.), die direkt oder indirekt Finanzhilfen des Bundes (z.B. J+S-Gelder) erhalten, Massnahmen zum Schutz des fairen und sicheren Sports zu treffen haben, ansonsten ihnen die Finanzhilfen gekürzt oder gestrichen werden können. Zur Umsetzung der SpoFöVo hat Swiss Olympic einen sog. Branchenstandard für den Sport erarbeitet, der im Detail aufzeigt, welche Organisationen welche Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese Erwartungen sind also nicht neu, jedoch ab 1. Januar 2026 verbindlich auch von allen SFV-Klubs umzusetzen.
Der SFV als nationaler Sportverband und Mitglied von Swiss Olympic hat anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2025 zahlreiche Statutenanpassungen vorgenommen, um seinerseits den Branchenstandard zu erfüllen. Ihr findet diese wie üblich in den Offiziellen Mitteilungen.
Die im Branchenstandard zusammengetragenen Anforderungen an SFV-Klubs mit J+S-Geldern lassen sich gemäss dem Merkblatt und der Checkliste für Vereine im Wesentlichen in drei Aufgaben einteilen:
- Anpassungen an Statuten und Reglementen (siehe Mustervorlagen von Swiss Olympic sowie neue Mustervorlagen des SFV) -> bis 1. Januar 2026
- Veröffentlichungen auf der Website oder Bereitstellung im Mitgliederbereich von spezifischen Informationen -> spätestens ab 1. Januar 2026
- Laufende oder periodische Aufgaben zur Prävention -> spätestens ab 1. Januar 2026
Für Klubs ohne J+S-Gelder gelten geringere Anforderungen (siehe entsprechende Checkliste). Es wird jedoch empfohlen, dass auch diese die obengenannten Anforderungen (für Klubs mit J+S-Geldern) erfüllen.
Wir empfehlen euch, diese Anpassungen schnellstmöglich in Angriff zu nehmen und die entsprechenden Statutenanpassungen für die nächste Generalversammlung zu traktandieren. Die angepassten Statuten sind im Anschluss wie üblich vom Generalsekretariat genehmigen zu lassen (Statutenänderung).
Bei allfälligen Fragen steht euch der Rechtsdienst des SFV gerne zur Verfügung, vorzugsweise per E-Mail (gs-sg@football.ch).
Wir wünschen euch eine erholsame Sommerpause, einen UEFA Women’s EURO 2025-Sommer voller Emotionen, schönen Begegnungen und vielen Toren sowie einen guten Start in die neue Saison.
Freundliche Grüsse
Generalsekretariat